Wenn es bei einem Auftrag zu Problemen kommt, haben sie als Verbraucher die Möglichkeit der außergerichtlichen Beilegung von Streitfällen.

In der Regel schalten sie eine neutrale Stelle (AS-Stelle) ein, die als Vermittler auftritt. Dieser Vermittler kann eine Lösung für ihren Fall vorschlagen, ihnen und der Gegenpartei eine bestimmte Lösung verbindlich vorgeben oder sie beide einfach zusammenbringen, um gemeinsam nach einer Lösung zu suchen. Möglicherweise ist ihnen die alternative Streitbeilegung als „Mediation“ oder „Schlichtung“ bekannt, die von einem „Ombudsmann“ oder einer „Schlichtungsstelle“ herbeigeführt wird. Im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren ist die alternative Streitbeilegung in der Regel kostengünstiger, mit weniger Formalitäten verbunden und dadurch auch schneller.

Maßgabe für die alternative Streitbeilegung sind jedenfalls die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Auftraggeber als Verbraucher (B2C – Business to Consumer), die allen unseren Vertragsbeziehungen mit Verbrauchern zugrunde liegen.

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.

Die für uns vorgesehenen AS-Stellen

Rechtsgrundlage

Das Verfahren ist im Bundesgesetz über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (Alternative-Streitbeilegung-Gesetz – AStG, BGBl. I Nr. 105/2015) festgelegt. Dieses Bundesgesetz regelt auch bestimmte Aspekte der Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten.