Informationen gemäß § 5 E-Commerce-Gesetz, § 19 Alternative-Streitbeilegung-Gesetz, § 63 Gewerbeordnung 1994 sowie Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz. Die Rechtsnormen in diesem Impressum beziehen sich dem Sitz des Unternehmens entsprechend auf österreichisches Recht, teilweise in Umsetzung europäischen Gemeinschaftsrechts (Informationen zu den grundlegenden Rechtsnormen).
Die folgenden Informationen können auch im WKO Firmen A-Z der Wirtschaftskammer Österreich eingesehen werden.

Medieninhaber
Florian Mitsche
Sankt Margarethenstraße 64
5424 Bad Vigaun
ÖSTERREICH
Telefon +43 660 190 00 00
Hier können Sie uns direkt per E-Mail kontaktieren
Unternehmensgegenstand
- Ingenieurbüro für Maschinenbau (Mechanical Engineering Consulting)
- Berufspädagogik für Ausbildung und Weiterbildung (Technical and Vocational Education and Training – TVET)
- Kompetenzdiagnostik und Kompetenzentwicklung (Competence Diagnostics and Development)
Im Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) sind die wichtigsten unternehmensbezogenen Daten sämtlicher Gewerbebetriebe enthalten, die in Österreich niedergelassen sind. Abfragen sind öffentlich und kostenfrei zugänglich unter https://www.gisa.gv.at/abfrage.
- GISA-Zahl 17968294 (seit 13.10.1997): Ingenieurbüro für Maschinenbau gemäß § 134 Gewerbeordnung 1994, Bundesgesetzblatt Nr. 194/1994 (Bezeichnung vor 2007: Technisches Büro für Maschinenbau)
- GISA-Zahl 17960588 (seit 27.07.1994): Handelsgewerbe gemäß § 154 Gewerbeordnung 1994, Bundesgesetzblatt Nr. 194/1994
Rechtsform: Einzelunternehmen
Beteiligungsverhältnisse: keine
Aufsichtsbehörde: Bezirkshauptmannschaft Hallein
930558440 TIN Steuer-Identifikationsnummer
ATU34666901 VAT-ID Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer
ATEOS1000091409 EORI-Nummer Economic Operators‘ Registration and Identification
9110004439667 GLN Global Location Number
Grundlegende Richtung (Blattlinie)
Die grundlegende Richtung unserer Internetpräsenz und Newsletter ist die Information über Aktivitäten und Entwicklung des Leistungsangebotes unseres Unternehmens sowie der Informations- und Erfahrungsaustausch und die Förderung von Ausbildung, Weiterbildung und Professionalisierung von Fachkräften in metalltechnischen Berufen.
Geschäftsbedingungen
Für unsere Ingenieurleistungen übernehmen wir unverändert die vom Fachverband Ingenieurbüros der Wirtschaftskammer Österreich herausgegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ingenieurbüros. Für Auftraggeber als Unternehmen gelten Allgemeine Geschäftsbedingungen B2B – Business to Business. Für Verbraucher gelten Allgemeine Geschäftsbedingungen B2C – Business to Consumer. Verbraucher haben zudem die Möglichkeit, ein Verfahren zur alternativen Streitbeilegung in Anspruch zu nehmen.
Mitgliedschaften in Kammern und Berufsverbänden
- Wirtschaftskammer Salzburg, Fachverband Ingenieurbüros (WKS, Salzburg, ÖSTERREICH)
- Verein Österreichischer Ingenieure (VÖI, Wien, ÖSTERREICH)
- Verein Deutscher Ingenieure (VDI, Düsseldorf, DEUTSCHLAND)
- European Association for Technical Communication (tekom Europe, Stuttgart, DEUTSCHLAND)
Als Mitglied des Fachverbandes Ingenieurbüros vertreten bei:
- Austrian Consultants Association (ACA, Wien, ÖSTERREICH)
- European Federation of Engineering Consultancy Associations (EFCA, Brüssel, BELGIEN)
- International Federation of Consulting Engineers (FIDIC, Genf, SCHWEIZ)

Anwendbare berufsrechtliche Vorschriften
Als Ingenieurbüro unterliegt unser Unternehmen den Bestimmungen des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB, JGS Nr. 946/1811), der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994, BGBl. Nr. 194/1994), des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG, BGBl. Nr. 51/1991) sowie den Standesregeln für Ingenieurbüros (BGBl. Nr. 726/1990).
Wir haben eine Übersicht über die entsprechenden Bestimmungen zusammengestellt.
Informationen zu den grundlegenden Rechtsnormen dieses Impressums
Das E-Commerce-Gesetz regelt bestimmte rechtliche Aspekte des elektronischen Geschäfts- und Rechtsverkehrs (E-Commerce-Gesetz – ECG, BGBl. I Nr. 152/2001) und setzt damit die Europäische Richtlinie 2000/31/EG um (Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr).
Das Bundesgesetz über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (Alternative-Streitbeilegung-Gesetz – AStG, BGBl. I Nr. 105/2015) regelt das Verfahren zur alternativen Beilegung von Streitigkeiten über Verpflichtungen aus einem entgeltlichen Vertrag zwischen einem in Österreich niedergelassenen Unternehmer und einem in Österreich oder in einem sonstigen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum wohnhaften Verbraucher und regelt auch bestimmte Aspekte der Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten.
Die Namensführung und Bezeichnung von Betriebsstätten ist in § 63 Gewerbeordnung 1994 – GewO 1994, BGBl. Nr. 194/1994 geregelt. Die Gewerbeordnung 1994 (gesamte Rechtsvorschrift) regelt alle selbstständig ausgeübten Gewerbe und den Zugang zu diesen Gewerben.
Die Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz (gesamte Rechtsnorm siehe Mediengesetz – MedienG, BGBl. Nr. 314/1981) soll Transparenz gewährleisten unter dem Aspekt, dass Medien wesentlichen Einfluss auf die Meinungsbildung in der Gesellschaft haben. Die Nutzer eines Mediums sollen in die Lage versetzt werden, sich eine eigene Meinung über die Ehrlichkeit der Meinungsäußerung und die Wahrheit und Vollständigkeit der vom entsprechenden Medium vermittelten Informationen zu bilden.